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Eine Übersicht der wichtigsten Vorteile der digitalen Buchhaltung mit Lexoffice – zeitsparend, einfach und effizient.

Statt Lochen und Abheften wird der Beleg jetzt eingescannt, ein Knopfdruck genügt. Technische oder buchhalterische Kenntnisse sind dazu nicht erforderlich. Diese Arbeit kann von jedem Mitarbeiter in Ihrem Büro erledigt werden.
Kontoauszüge können Sie einfach im Onlinebanking abrufen und in Lexoffice transferieren. Rechnungen aus Ihrem Warenwirtschaftssystem überführen Sie mit einem Knopfdruck, die digitalisierte Rechnungskopie wandert gleich mit. Ihr Kassenbuch führen Sie direkt in Lexoffice, die Belege dazu scannen Sie.
Zur Vermeidung von Rückfragen war es bisher notwendig, dass Sie Ihrem Buchführungsbüro sagen, um welche Einnahmen oder Kosten es geht. Statt einen Vermerk auf dem Originalbeleg anzubringen, tippen Sie nun die Notizen einfach zum Vorgang. Dies dauert keine Sekunde länger als bisher.
Wo bisher lange Wege dazwischen lagen, genügt jetzt ein Tastendruck. Das ermöglicht Ihnen, Zeit und Geld zu sparen. Die Daten und digitalisierten Belege können jederzeit, verschlüsselt über das Internet, zu Ihrem Buchführungsbüro geschickt werden. Die Wiederherstellung der Belege auf Papier ist dennoch jederzeit möglich.
Hinweis:
Das Steuerberatungsgesetz erlaubt gemäß § 6 Ziff. 3 und 4 sowie § 8 einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, das Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Buchhaltung eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen.
Auch die lfd. Lohnabrechnung bis hin zur Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt gehören zum Leistungsumfang.
Beratung und Jahresabschluss bleiben weiterhin in den bewährten Händen Ihres Steuerberaters, der einfach mit den von uns erstellten Daten und Auswertungen weiterarbeiten kann.