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Dienstleistungen
Monatliche Abrechnung von Löhnen und Meldungen an Behörden.

Profitieren auch Sie von einer externen lfd. Lohnbuchhaltung.
Dazu füllen Sie einfach den Firmenfragebogen sowie die Stammdatenblätter für Ihre Mitarbeiter aus.
Alles zusammen wird mit der letzten lfd. Lohnabrechnung und der Kopie der aktuellen Lohnsteuerkarte an unser Büro übermittelt.
Alle Daten Ihres Unternehmens werden von uns vertraulich behandelt und keiner Ihrer Mitarbeiter hat Zugang zu diesen Akten.
Per Internet erhalten Sie die monatlichen Abrechnungsdaten direkt auf Ihren PC.
Hinweis:
Das Steuerberatungsgesetz erlaubt gemäß § 6 Ziff. 3 und 4 sowie § 8 einem Personenkreis mit besonderen Voraussetzungen an die berufliche Ausbildung, das Kontieren, Erfassen und Auswerten der lfd. Buchhaltung eines Unternehmens anzubieten und durchzuführen. Auch die lfd. Lohnabrechnung bis hin zur Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt gehören zum Leistungsumfang.
Beratung und Jahresabschluss bleiben weiterhin in den bewährten Händen Ihres Steuerberaters, der einfach mit den von uns erstellten Daten und Auswertungen weiterarbeiten kann.